Das Vorführen

Zur Musterung an der Hand, Pferd entweder mit Trense und Zügel oder mit Kapzaum und Führzügel vorstellen Ein Führen nur mit Stallhalfter solle aus Sicherheitsgründen unterbleiben (außer in Halle) Der Führende geht immer links vom Pferd.

Wird eine Gerte mitgeführt, soll diese mindestens 1,30 m lang sein (in der linken Hand) Pferd wird blank (ohne Sattelung, Bandagen, Gamaschen und Stalldecke) vorgeführt.

Das Vorführen soll ruhig, aber zügig und gleichmäßig erfolgen!

Zuerst im Schritt, dann im Trab!

Rechte Hand (Zügelhand) befindet sich in Höhe der Pferdeschulter
Vorführender im Gleichschritt mit Pferd
Wendungen immer rechts herum – dient zur besseren Kontrolle!

Zu beachten:

Bei einem Pferd, das nicht gut folgt, geht der Führer seitwärts vor dessen Kopf und versucht, es mit gehobener rechter Hand vorwärts zu führen, ohne es dabei anzusehen.

Bei einem heftigen Pferd, das vorwärts eilt, bleibt der Führer an dessen Schulter zurück und versucht, es durch kurze energische Zügelanzüge vor allem rechts neben sich zu halten.

Bei einem erschreckenden Pferd darf der Führer den Zügel möglichst nicht durchgleiten lassen, damit er nicht in die Nähe der Hinterhand kommt.
Ein Pferd, das steigt, ist besonders gefährlich!
Ständige Beobachtung der Vorderhufe!
Auf den Boden bekommen durch seitliche energische Zügelanzüge.

Beurteilung in „geöffneter Stellung“

Darunter versteht man folgendes:
Auf der Seite, die dem Beurteiler zugekehrt ist, lässt man das Vorderbein einen halben Schritt vor-, das Hinterbein einen halben Schritt zurücktreten.
Der Kopf wird etwas angehoben – Hals soll gut sichtbar sein.
Stellungskorrekturen sind stets nach vorne vorzunehmen!

Was wird beurteilt?

Fußung des heran- bzw. weggehenden Pferdes.
Schonhaltungen.
Entlastungen bzw. Lahmheit

Auf hartem Boden ist eine eventuelle Erkrankung und Beeinträchtigung der Bewegung leichter erkennbar!